Kundeninformation Akkreditierung
Akkreditierung – eine kurze Erklärung
Akkreditierte Dienstleistungen, z.B. Prüfungen oder Inspektionen, unterscheiden sich in einigen Punkten – nicht zuletzt im Preis – von nichtakkreditierten Dienstleistungen. Wir wollen Ihnen kurz und verständlich die wichtigsten Fakten vermitteln.
Begriffe
Akkreditierung: Formelle Anerkennung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die jeweils für sie geltenden Anforderungen an Qualifikation und Ausstattung erfüllt und sie damit als kompetent gilt. [1]
Einige internationale Normen, die Anforderungen für eine Akkreditierung festlegen:
ISO/IEC 17020 Inspektionsstellen: Führen Inspektionen/Überwachungen durch und bewerten die Ergebnisse.
ISO/IEC 17025 Prüfstellen (oder Kalibrierstellen): Führen Prüfungen durch und bewerten die Ergebnisse.
ISO/IEC 17065 Produktzertifizierungsstellen: Zertifizieren Produkte gemäß eines Zertifizierungsschemas.
Konformitätsbewertung: Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind. [2]
Was bedeutet „Akkreditierung“ genau?
Die Akkreditierung (vom lateinischen accredere für „Glauben schenken“) bestätigt, dass die Stelle ihre Kompetenz laufend auf einem Niveau nachweist, dass man ihren Ergebnissen Glauben schenken kann. Sie fungiert als unabhängiger Dritter und ist höchster Qualität und Unabhängigkeit verpflichtet.
Die Einhaltung dieser Anforderungen wird wiederkehrend von der nationalen Akkreditierungsstelle überwacht. Diese wird ihrerseits auf internationaler Ebene überwacht. Die österreichische Akkreditierungsstelle ist gemäß EU-Verordnung VO (EG) Nr. 765/2008 und Akkreditierungsgesetz (AkkG) 2012 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (Organisationseinheit IV-5 „Akkreditierung Austria“) angesiedelt. Sie ist Mitglied bei den relevanten internationalen Akkreditierungs-Dachorganisationen und Unterzeichner der Multilateralen Anerkennungsabkommen (ILAC, ILAF, EA). So ergibt sich ein international gültiges System zur Überwachung der Anforderungen und der hohen Qualitätsstandards.
Welche Anforderungen gelten für eine akkreditierte Stelle?
Die Anforderungen an akkreditierte Stellen gehen weit über jene der ISO 9001 hinaus. Sie müssen ihre Kompetenz und die Vertrauenswürdigkeit ihrer Leistungen laufend durch die Erfüllung aller Anforderungen der jeweiligen Akkreditierungsnorm nachweisen:
- Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Vertraulichkeit
- Umfangreiches Qualitätsmanagement- und Dokumentationssystem
- Nachweis der Kompetenz des Personals und der Validität der Ergebnisse
- Metrologische Rückführbarkeit aller Prüfmittel und Referenzen
- Einsatz verifizierter/validierte Verfahren
- Teilnahme an Eignungsprüfungen/Ringversuchen/Vergleichsprüfungen
- Risikomanagement
- Kontinuierliche Verbesserungsprozesse
- Interne und externe Auditierung der Prozesse und Ressourcen
- und viele weitere
Was ist der Akkreditierungsumfang?
Liste der Verfahren, für die die Kompetenz im Rahmen der Akkreditierung nachgewiesen wurde und die als akkreditierte Stelle angeboten werden dürfen. Für jede akkreditierte Stelle ist die Liste der Regelwerke (Normen, SOP‘s, Richtlinien, etc.) über die sich die Akkreditierung erstreckt, auf der Homepage der Akkreditierung Austria [1] einsehbar.
Die Akkreditierung (z.B. einer Prüfstelle) gilt nur für die im Akkreditierungsumfang aufgelisteten Verfahren.
Wo gilt die Akkreditierung und wie erkenne ich sie?
Die Akkreditierung durch Akkreditierung Austria ist international gültig. Sie ist am jeweiligen Akkreditierungszeichen mit der Identifikationsnummer der Stelle (Smart Minerals: 0022) zu erkennen. Die Verwendung dieses Zeichens ist gesetzlich geschützt [3]. Nur Berichte mit diesem Akkreditierungszeichen sind gültig im Sinne der Akkreditierung. Als Hinweis der internationalen Gültigkeit kann zusätzlich das ILAC-MRA Logo auf Berichten angebracht werden.
Smart Minerals ist bereits seit vielen Jahren akkreditiert als:
- ISO/IEC 17020 Inspektionsstelle
- ISO/IEC 17025 Prüfstelle
Was bedeutet Notifizierung?
Stellen können auf Antrag für spezielle EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien durch eine Notifizierungsbehörde notifiziert (= der Europäischen Kommission benannt) werden. Die Anforderungen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von einer Akkreditierung und sind den jeweiligen EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen zu entnehmen. Die Notifizierung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort per Bescheid.
Welche Vorteile hat eine akkreditierte Leistung?
- Bessere Ausgangslage im Fall einer Produkthaftung
- Internationale Anerkennung der Leistungen und Berichte
- Gesetzliche Anerkennung und Rechtssicherheit
- Stärkeres Kundenvertrauen in unabhängige Ergebnisse
- Höchstes Maß an Qualität und Unabhängigkeit
- Nachweisliche Kompetenz
- Verifizierte/validierte Prozesse
- Konformitätsbewertungen auf objektiver Grundlage
- Leichtere Anerkennung bei Marktzulassungen
Durch den wesentlich höheren Qualitätssicherungsaufwand resultieren meist auch höhere Kosten für akkreditierte Leistungen. Dem zusätzlichen Aufwand stehen der höhere Grad an Sicherheit und die Anerkennung der Leistungen gegenüber und wiegen die Kosten meist auf. Die Akkreditierung ist eine wesentliche Maßnahme zur Sicherung der Qualität in Zeiten der Globalisierung und weitgehenden Liberalisierung des Warenverkehrs.
[1] Homepage Akkreditierung Austria, https://www.bmdw.gv.at/Services/Akkreditierung
[2] ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17000:2019
[3] Akkreditierungszeichenverordnung - AkkZV 2013, veröffentlicht im Amtsblatt unter BGBl. II Nr. 116/2013